der Notarauftrag mit 14-tägiger Bedenkfrist
Hier können Sie eines der beiden Formulare "Notarauftrag" downloaden. Wir empfehlen Ihnen das Formular "Zentralnotariat", da der zeitliche Ablauf in Abstimmung mit Ihnen von uns komplett durchorganisiert wird und Sie damit entlastet werden. Die Reisekosten mit der Bahn oder dem PKW ersetzen wir Ihnen, ebenso ein Essen, zu dem wir gerne einladen. Im Regelfall ist ein Mitarbeiter unseres Hauses zugegen und steht für Fragen und Antworten zur Verfügung. Sollten Sie einen eigenen Notar wählen, sind Sie für die Organisation und Terminierung selbst zuständig.
Zum Ablauf: Grundsätzlich bleibt der Notarauftrag nach Posteingang bei uns zunächst bis zu einem Beratungs-gespräch unbearbeitet liegen. Erst wenn alle Zahlen, Daten und Fakten besprochen sind, wird der Notarauftrag mit Ihrem Einverständnis an das Notariat weitergeleitet. Die 14-tägige Bedenkfrist* beginnt einen Tag nach Posteingang beim Notariat.
Der zeitliche Ablauf von Übersendung des Formulars an uns bis zum Beurkundungstermin ist flexibel und wird in Absprache mit Ihnen so gestaltet, wie bei Ihnen die Termine passen und alle Formalitäten wie Finanzierung etc. geregelt sind.
*Bei einem Notarauftrag besteht eine 14-tägige sog. Bedenkfrist, nicht zu verwechseln mit einer Widerspruchsfrist. Sie können
wohl innerhalb der Bedenkfrist vom Kauf zurücktreten, ein Teil der Notargebühren wird dann allerdings trotzdem berechnet.
Zum Ablauf: Grundsätzlich bleibt der Notarauftrag nach Posteingang bei uns zunächst bis zu einem Beratungs-gespräch unbearbeitet liegen. Erst wenn alle Zahlen, Daten und Fakten besprochen sind, wird der Notarauftrag mit Ihrem Einverständnis an das Notariat weitergeleitet. Die 14-tägige Bedenkfrist* beginnt einen Tag nach Posteingang beim Notariat.
Der zeitliche Ablauf von Übersendung des Formulars an uns bis zum Beurkundungstermin ist flexibel und wird in Absprache mit Ihnen so gestaltet, wie bei Ihnen die Termine passen und alle Formalitäten wie Finanzierung etc. geregelt sind.
*Bei einem Notarauftrag besteht eine 14-tägige sog. Bedenkfrist, nicht zu verwechseln mit einer Widerspruchsfrist. Sie können
wohl innerhalb der Bedenkfrist vom Kauf zurücktreten, ein Teil der Notargebühren wird dann allerdings trotzdem berechnet.
rechts können Sie das Formular downloaden. Den Notar wählen Sie grundsätzlich selbst. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir eines unserer Zentralnotariate. Reisekosten werden zu 100% übernommen.
Alles Weitere im Beratungsgespräch.
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