den Rückkaufswert der Lebens- oder Rentenversicherung mit BGH-Urteil erhöhen und für den Kauf einer Immobilie einsetzen

Holen Sie mit einem wegweisenden EuGH und BGH-Urteil deutlich mehr aus Ihrer
Lebens- und Rentenversicherung raus, als nur den aktuellen Rückkaufswert!

Millionen Verbraucher, die ihre Lebens-/Rentenversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und 01. Januar 2008 abgeschlossen haben, können jetzt noch im Jahr 2023 widersprechen. Ein Widerspruch kann zusätzlich Tausende Euro über dem regulären Rückkaufswert bringen.
Setzen Sie dieses Geld für den Kauf einer Pflege-Immobilie ein und Sie erreichen eine unvergleichbar bessere Absicherung der Jahre ab 60 aufwärts, neben vielen weiteren Vorteilen wie Immobilienbesitz, lebenslang gesicherte und steuerlich optimierte, monatliche Zahlungen, Absicherung der Familie im Pflegefall u. v. m.
Unsere Experten und Aktuare, die seit Jahren auf die Bewertung von Lebens-/Rentenversicherungen spezialisiert sind, berechnen Ihnen kostenfrei den möglichen Anspruch und geben entsprechend des Resultates objektive Empfehlungen, ob Sie in den Widerspruch einsteigen sollen oder nicht. Renommierte Fachanwälte machen den errechneten Anspruch bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geltend. Ein Kosten- oder sonstiges Risiko gibt es für Sie nicht, da die Aktuar- und Anwaltskosten anteilig aus dem über dem regulären Rückkaufswert liegenden Betrag beglichen werden. Im Klartext, wenn kein höherer Betrag als der aktuelle Rückkaufswert ausgezahlt wird = 0,00 € Kosten.
Damit unsere Aktuare rechnen können, füllen Sie das im Download angehängte DIN A 4-Blatt aus und senden dieses als PDF, per Post oder Fax.

Fragebogen zur Lebens-/Rentenversicherung
DIN A 4 Blatt ausfüllen und zurücksenden
Fragebogen LV.pdf (1.16MB)
Fragebogen zur Lebens-/Rentenversicherung
DIN A 4 Blatt ausfüllen und zurücksenden
Fragebogen LV.pdf (1.16MB)

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